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   OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 M 2314/97   

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https://dejure.org/1997,3773
OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 M 2314/97 (https://dejure.org/1997,3773)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.07.1997 - 4 M 2314/97 (https://dejure.org/1997,3773)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 4 M 2314/97 (https://dejure.org/1997,3773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG §§ 3, 3a, 68, 68a, 69b
    Sozialhilferecht - Übernahme angemessener, nach Leistungskomplexen ermittelter Kosten für die Heranziehung besonderer Pflegekräfte; Bedarfsdeckungsprinzip; keine pauschale Begrenzung der Leistung auf eine Höchstpunktzahl je Tag.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 3 BSHG; § 3a BSHG; § 68 BSHG; § 68a BSHG; § 69b BSHG
    Heranziehung besonderer Pflegekräfte; Übernahme der Kosten; Bedarfsdeckungsprinzip; Begrenzung auf Höchstpunktzahl; Monatlicher Leistungsbeitrag; Berechnungsmethode

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Heranziehung besonderer Pflegekräfte; Übernahme der Kosten; Bedarfsdeckungsprinzip; Begrenzung auf Höchstpunktzahl; Monatlicher Leistungsbeitrag; Berechnungsmethode

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Hamburg, 10.06.1996 - Bs IV 94/96

    Sozialhilferecht: Kosten für die Heranziehung einer besonderen Pflegekraft und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 M 2314/97
    Während für das Recht der sozialen Pflegeversicherung § 36 Abs. 3 und 4 SGB XI (pauschale) Begrenzungen der Leistungen auf einen nach Pflegestufen gestaffelten Gesamtwert je Kalendermonat vorsieht, fehlt es an einer entsprechenden Regelung für das Recht der Sozialhilfe, das auch bei der Hilfe zur häuslichen Pflege weiter vom Bedarfsdeckungsprinzip beherrscht wird (vgl. Beschl. d. Sen. v. 5.6.1996 - 4 M 2452/96 - FEVS 47, 89; Hamb. OVG, Beschl. v. 10.6.1996, FEVS 47, 177; Jürgens, ZfSH/SGB 1997, 24 ff., 26).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.1996 - 4 L 1845/96

    Sozialhilfe; Ambulante Hilfe; Stationäre Hilfe; Zumutbarkeit; Unverhältnismäßige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 M 2314/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 28. Aug. 1996 - 4 L 1845/96 - Bt Prax 1997, 117) kann deshalb nicht allgemein verbindlich gesagt werden, in welcher Größenordnung oder ab welchem Verhältnis die Mehrkosten einer ambulanten Hilfe "unverhältnismäßig" in diesem umfassenden Sinne sind.
  • OVG Niedersachsen, 05.06.1996 - 4 M 2452/96

    Kosten für die Heranziehung besonderer Pflegekräfte; Anspruch auf Übernahme;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.1997 - 4 M 2314/97
    Während für das Recht der sozialen Pflegeversicherung § 36 Abs. 3 und 4 SGB XI (pauschale) Begrenzungen der Leistungen auf einen nach Pflegestufen gestaffelten Gesamtwert je Kalendermonat vorsieht, fehlt es an einer entsprechenden Regelung für das Recht der Sozialhilfe, das auch bei der Hilfe zur häuslichen Pflege weiter vom Bedarfsdeckungsprinzip beherrscht wird (vgl. Beschl. d. Sen. v. 5.6.1996 - 4 M 2452/96 - FEVS 47, 89; Hamb. OVG, Beschl. v. 10.6.1996, FEVS 47, 177; Jürgens, ZfSH/SGB 1997, 24 ff., 26).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.1999 - 12 L 5431/98

    Ernstliche Zweifel; Berufung; Erfolgswahrscheinlichkeit; Richtigkeit eines

    Vielmehr werde bei den Katalogverrichtungen - etwas anderes könne etwa für die anderweitigen Verrichtungen i.S. des § 68 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbs. BSHG (s. dazu HessVGH, Beschl. v. 8.9.1998 - 1 TZ 2647/98 -, Rechtsdienst der Lebenshilfe 1998, 168) und die Notwendigkeit der Vorleistung durch den Sozialhilfeträger gelten (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 8.7.1997 - 4 M 2314/97 -, FEVS 48, 158 und Beschl. v. 1.12.1998 - 4 M 5262/98 -) - die im Sinne des § 2 Abs. 1 BSHG erforderliche Hilfe bei Pflegeleistungen bereits durch die Leistungen nach der Pflegeversicherung (abschließend) erbracht, weshalb insoweit, d.h. bei den Katalogverrichtungen gem. § 69c Abs. 4 Satz 1 BSHG für ergänzende Leistungen nach den §§ 68 ff. BSHG kein Raum mehr sei (so Nds.OVG, Beschl. v. 1.12.1998 - 4 M 5262/98 -).
  • OVG Niedersachsen, 13.09.1999 - 12 L 327/99

    Zur Abrenzung der Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege nach

    Weiter können einem Hilfebedürftigen, der Leistungen der Pflegeversicherung erhält, Leistungen der Sozialhilfe etwa für die in § 68 Abs. 1 Satz 2, 1. HS BSHG genannten anderweitigen Verrichtungen gewährt werden (Nds.OVG, Beschl. v. 8.7.1997 - 4 M 2314/97 -, FEVS 48, 158; Beschl. v. 1.12.1998 - 4 M 5262198 - ; Beschl. v. 3.12.1998 - 4 M 5370198 - ; Urt. v. 19.1.1999 - 4 L 1663/98 - ; Schellhorn, NDV 1995, 54 (57); Mrozynski, ZFSH/SGB 1999, 333 (340); Wilde, in: Hauck/Wilde, Sozialgesetzbuch XI Soziale Pflegeversicherung.
  • OVG Niedersachsen, 01.12.1998 - 4 M 898/98

    Pflegesachleistung; Sozialhilfe; Häusliche Pflege; Pflegekasse; Komplexleistung

    Dem Senat ist bekannt, daß Sozialhilfeträger solche besonderen "BSHG-Leistungskomplexe" anerkennen und mit ambulanten Pflegediensten vereinbaren (z.B. Beschl. d. Senats v. 8.7.1997 - 4 M 2314/97 - FEVS Bd. 48 S. 158).
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